Häufig gestelle Fragen:

Mitgliedschaft:

Mitglieder des Wasserbeschaffungsverbandes Obing sind die jeweiligen Eigentümer und Erbbauberechtigten, der im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke und Anlagen. Gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes gelten als ein Mitglied. 

Alle Mitglieder sind zur Verbandsversammlung eingeladen und können dort ihr Stimmrecht ausüben.

Die Verbandsversammlung wird nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, einberufen. 

 

Härtegrad:

Es gibt 4 Härtebereiche:

  • Härtebereich I: 0 bis 7 dH (deutsche Härtegrade) = weiches Wasser
  • Härtebereich II: 7 bis 14 dH = mittleres Wasser
  • Härtebereich III: 14 bis 21 dH = hartes Wasser
  • Härtebereich IV: über 21 dH = sehr hartes Wasser 

Unser Trinkwasser hat eine Gesamthärte von 18,8°dH. Unser Trinkwasser wird als "hart" bezeichnet.

Was ist hartes Wasser?

Trinkwasser enthält je nach Herkunft (Oberflächen-, Grund- oder Quellwasser) unterschiedliche Mengen der beiden Mineralstoffe Calcium und Magnesium. Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen ("Kalk") charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Menge der im Wasser gelösten Calcium-Ionen (nicht jedoch der Magnesiumgehalt) entscheidet darüber, in welchen Härtebereich das Wasser einzuordnen ist.

 

Poolbefüllung:
Immer wieder fragen Kunden nach der Möglichkeit bzw. äußern den Wunsch, ihren Pool über einen Hydranten zu befüllen. 

Probleme:

  • Unsachgemäße Hydrantenanwendung - Schäden durch Fehlhandlungen
  • Hygienevorschriften (DIN EN 1717 und DVGW W 405-B1)
  • Bereitschaftsdiensteinsätze durch unangemeldete hohe Wasserentnahmen
  • Druckabfall im Netz durch unkontrollierte Entnahmen
  • Die Bedienung von Hydranten darf nur von Personal des Wasserbeschaffungsverbandes Obing bzw. der Fa. Zimmermann & Sohn GmbH und unterwiesenen Feuerwehrleuten zu Übungs- und Löschzwecken erfolgen
  • Poolwasser ist Schmutzwasser und muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden (§ 3 der kommunalen Entwässerungsatzung)

Wir bitte daher um Ihr Verständnis, dass Poolbefüllungen über den Hydranten ausdrücklich nur nach Absprache mit dem Wasserbeschaffungsverband Obing erfolgen dürfen. Die Kosten für Personal und Wasserverbrauch trägt in vollem Umfang der Antragsteller.

 

Wasser aus Regenwasser-Zisternen im Haushalt (z. B. für WC oder Waschmaschine):

Immer mehr Grundstückseigentümer wollen aus ökologischen oder finanziellen Gründen im Haushalt Regenwasser verwenden. Dabei wird vorrangig an die Toilettenspülung und an die Gartenbewässerung, bisweilen jedoch auch an die Bedienung von Waschmaschinen mit gesammeltem Niederschlagswasser gedacht. Da es Hierbei verschiedene Vorschriften zu beachten gilt, geben der Wasserbeschaffungsverband Obing und die Gemeinde Obing entsprechende Informationen (bitte Unterlagen beim Wasserbeschaffungsverband Obing anfordern).

Bevor eine Regenwassernutzungsanlage installiert wird, sind dem Wasserbeschaffungsverband Obing Planungsunterlagen im Maßstab 1:50 über die beabsichtigte Regenwassernutzungsanlage zur Genehmigung vorzulegen. 

Eine Regenwassernutzungsanlage darf im Privathaushalt 

  • für die Gartenbewässerung
  • für die Toilettenspülung
  • als Kühlmittel
  • für die Reinigung von Fahrzeugen und Geräten
  • zur sonstigen Nutzung, die nicht Trinkwasserqualität erfordert   

betrieben werden.

Die Abwassergebühr wird aus dem Wasserverbrauch der Trinkwasserleitung ermittelt. Nachdem bei einer Regenwassernutzungsanlage auch Regenwasser dem Schmutzwasserkanal zugeführt und in der Kläranlage gereinigt wird, muss über diese eingeleitete Abwassermenge ein Nachweis erbracht werden. Hierzu kann der Gebührenpflichtige folgenden Möglichkeiten wählen:

  • neben dem normalen Trinkwasserzähler wird noch ein weiterer Zähler in die RNA (Regenwassernutzungsanlage) eingebaut
  • keine zusätzliche Messeinrichtung. Als Abwassermenge aus der RNA werden pauschal 35 % des Trinkwasserbezuges berechnet.

 

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