Beiträge und Gebühren

Wassergebühren

Trinkwassergebühr:         1,10 €/m³ (netto)

Zählergebühr 2,5 m³:       90,00 €/Jahr (netto)

Zählergebühr 6,0 m³:       102,00 €/Jahr (netto)

Zählergebühr 10,0 m³:     114,00 €/Jahr (netto)

Bauwassergebühren

Das Bauwasser wird derzeit pauschal nach Geschossfläche berechnet. Bei Entnahme von Bauwasser ohne Zählereinrichtung beträgt die Gebühr für die ersten 100m² Geschossfläche 20,00 €, je weitere 50m² Geschossfläche 8,00 € (zzgl. Mwst).

Erschließungsbeitrag

Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit dieser Fläche voll herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude und selbständige Gebäudeteile, außer Garagen, die nach ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Wasserversorgung auslösen (Nebengebäude) werden nicht herangezogen, dies gilt nicht für Geschosse, die tatsächlich einen Wasseranschluss haben. 

  • pro qm Grundstücksfläche:       1,40 €
  • pro qm Geschossfläche:            7,50 €

Bei landwirtschaftlichen Anwesen wird als Grundstücksfläche die 2-fache Grundfläche des zu berechnenden Gebäudes verrechnet.

Bei Wohngebäuden zu landwirtschaftlichen Anwesen, ohne eigene Flurstücksnummer, wird als Grundstücksfläche die 5-.fache Grundfläche des Gebäudes verrechnet.

 

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